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Für Menowin Fröhlich wird es im wahrsten Sinne des Wortes bald eng werden, denn der 23-Jährige muss in den nächsten Wochen seine Haftstrafe absitzen. |
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Nachdem der DSDS-Zweite seine Bewährungsauflagen verletzt hatte, schickte ihm die Staatsanwaltschaft im Jahr 2010 bereits einen Bescheid, dass die restlichen 313 im Strafvollzug absitzen muss.
Laut bild.de wurde sein Haftaufschub vom Amtsgericht Darmstadt abgelehnt. Obwohl ausgeschlossen ist, dass der Sänger seine Zeit im Jungendstrafvollzug verbringt, wird anscheinend in Erwägung gezogen, dass er in den Offenen Vollzug kommt. Dann könnte er tagsüber seinen Geschäften nachgehen, müsste jedoch abends die Zeit in einer Zelle verbringen.
Zur Zeit soll Menowin Fröhlich sogar schon etliche seiner treuen Fans verloren haben, da er immer wieder vertragsbrüchig wurde, bei den Konzerten nicht auftauchte und seiner Fangemeinde versprechen gab, die er letztendlich nicht einhielt.
Trotz aller Beteuerung gegenüber Dieter Bohlen und der DSDS-Jury, dass er sein Leben in den Griff bekommen wolle, hat sich anscheinend nichts geändert.