Die Staatsanwälte, beim Verfahren gegen den weltberühmten Regisseur Roman Polanski, wegen des sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen vor 32 Jahren, haben das Gericht ersucht, dem Antrag des Opfers auf Einstellung des Verfahrens, nicht stattzugeben.
Polanski hatte seine Schuld eingestanden, auf einer Party im Jahr 1977 mit der damals 13-jährigen Samantha Geimer, Sex gehabt zu haben. Um der Justiz zu entgehen, war der Filmemacher damals aus den USA geflüchtet. Letztes Jahr wurde er in der Schweiz verhaftet und steht seitdem unter Hausarrest.
Im Oktober beantragte Frau Geimer, das Verfahren gegen Polanski einzustellen. Der Medienrummel nach der Verhaftung des Regisseurs habe ihr sowohl beruflich geschadet als auch ihre Gesundheit beeinträchtigt. Trotzdem bestehen die Staatsanwälte auf Fortsetzung des Verfahrens. Geimer habe "weder das Recht noch die Autorität, den Ausgang eines Strafverfahrens" zu diktieren, wurde die Entscheidung begründet.