Der wegen Kindesmissbrauch angeklagte Sektenguru Oliver Shanti wurde zu sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt.
76 Fälle nachgewiesen
Das Oberhaupt einer esoterischen Kommune, der als "Jesus" und "Messias" bezeichnet wurde, nutze die Macht-Position aus und lebte heimlich seine sexuellen Perversionen an kleinen Kindern aus. Erst als eine Mutter, die ihren an Krebs erkrankten Sohn in Shantis Landkommune schickte, Anzeige gegen den selbsternannten Messias erstatte, kam der Stein ins Rollen. Offenbar hatte sich der pädophile Hamburger an mehr als 300 Kindern vergriffen. In 76 Fällen konnte ihm der Kindesmissbrauch nachgewiesen werden.
Shanti fühlte sich als Opfer
Anfangs bestritt der Angeklagte diese Vorwürfe und fühlt sich ungerechtfertigt behandelt. Er sei kein Sexmonster, sondern selbst ein Opfer. Gegen Ende des Prozesses gestand der 61-Jährige, vier Knaben missbraucht zu haben.
Trifft Eltern eine Mitschuld?
Seine Verteidiger Thomas Novak und Sebastian Bartels gaben in ihrem Plädoyer an, dass die Eltern der Kinder eine Mitschuld träfe, da es ein offenes Geheimnis gewesen wäre, dass es sexuelle Übergriffe auf Kinder (vorwiegend Knaben) gab, meldete Süddeutsche.de
Selbstmordversuch des Oliver Shanti
Der an Morbus Hodgkin erkrankte Guru hatte vor der Verhandlung einen Suizidversuch unternommen, konnte jedoch rechtzeitig gerettet werden. Anscheinend sammelte er Tabletten und versuchte mit einer Überdosis seinem Leben ein Ende zu setzen. Ob die Schuldgefühle, die Angst vor dem Prozess oder andere Beweggründe ihn zu dieser Handlung trieben ist jedoch nicht bekannt.
Guru in psychologischer Behandlung
Nach dem Versuch musste sich der Kinderschänder in psychologische Obhut begeben. Der ihn behandelnde Psychologe sah jedoch keinen Grund den Angeklagten verhandlungsunfähig zu schreiben. Oliver Shanti sei zuzumuten täglich sechs Stunden dem Prozess beizuwohnen, lautete seine Diagnose.
Hochansteckenden Krankheit
Momentan leidet der Verurteilte an einer ansteckenden Krankheit und ist in der Krankenabteiltung eines deutschen Gefängnisses untergebracht worden. Der Verhandlung musste er in Schutzkleidung und in einem Glaskasten beiwohnen.










